Häufige Fragen an uns
Bei einem Pflegegrad 2 bis 5 habt ihr einen Anspruch darauf, eine Tagespflege zu besuchen.
Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Tagespflege nur in zugelassenen Einrichtungen, mit denen sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Dabei werden die Aufwendungen für die Pflege, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung und die Fahrtkosten übernommen.
oder meinem Angehörigen gepflegt werde?
Eine Anrechnung auf das Pflegegeld oder die Leistungen, die ein Pflegedienst zu Hause erbringt, erfolgt nicht. Eure Pflegekassen stellen für den Aufenthalt in der Tagespflege ein Extra-Budget für euch zur Verfügung. Bitte reicht rechtzeitig, am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei uns, den Antrag auf Tagespflege bei eurer Pflegekasse ein.
Bei Bedarf helfen wir euch gerne dabei.
Ja, wenn ihr z.B. gerne strickt, stickt, Bücher oder Zeitungen lest, bringt diese Dinge einfach mit!
Wir gestalten mit euch gemeinsam den Tag.
Ja! Bevor ihr uns das erste Mal besucht, müsst ihr eine ärztliche Bescheinigung mitbringen, dass ihr frei von Lungentuberkulose seid.
Ja, bitte bringt alle Medikamente mit, die ihr im Laufe des Tages zu euch nehmen müsst.
Die von euch auch zu Hause benutzten Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Inkontinenzprodukte usw. bringt bitte ebenfalls mit.
Bei Inkontinenzprodukten solltet ihr, wie auch bei der persönlichen Kleidung, auf eine ausreichende Menge achten und ggf. zusätzliche Kleidung zum Wechseln mitbringen.
Wir holen euch gerne von zu Hause ab und bringen euch sicher wieder zurück. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Ihr könnt euch aber auch von einem eurer Angehörigen bringen und holen lassen.
Grundsätzlich können in unserer Tagespflege Gäste aller Pflegegrade betreut werden. Voraussetzung ist, dass ihr mit dem Rollstuhl, Gehwagen oder Gehstock mobil seid oder auch ohne Hilfe laufen könnt. Auch dann, wenn ihr euch einsam fühlt und ihr euch einer Gruppe Gleichaltriger anschließen möchtet, seid ihr bei Convivendum richtig.
Die Tagesprogramme bieten regelmäßig Gelegenheit, verlorene Fähigkeiten neu zu üben und ggf. zu festigen. Aktivierung und Mobilisation stehen im Vordergrund. Ruheräume bieten Rückzugsmöglichkeiten.
Ihr seid herzlich eingeladen, unsere Tagespflege bei einem persönlichen Besuch kennenzulernen und einen unverbindlichen „Schnuppertag“ zu vereinbaren.
Zunächst dürfen Ärzte häusliche Krankenpflege für 14 Tage verordnen. Wenn es notwendig ist, können Folgeverordnungen auch für längere Zeiträume ausgestellt werden. Dies müssen die Ärzte auf der Verordnung begründen. Die Krankenkasse prüft, ob ein Pflegedienst beansprucht werden kann.
Wenn Hilfe bei der medizinischen Versorgung benötigt wird. Dafür stehen unsere Kontaktdaten zu Verfügung (siehe Kontaktbutton).
Sollte Hilfe bei der täglichen Pflege benötigt werden, gibt es bei der Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegrad, der per Post zugesendet wird. Wir unterstützen gerne beim Beantragen. Der medizinische Dienst stellt über ein Begutachtungsverfahren den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Die Beauftragung für das Gutachten wird von der Krankenkasse übernommen. Per Post wird der Begutachtungstermin mitgeteilt.
Die Leistungen des Pflegedienstes sind vielseitig. Dem Pflegedienst steht ein Leistungskatalog zur Verfügung, aus dem individuelle Wünsche bedürfnisgerecht angepasst werden. Die Kosten ergeben sich aus den gewünschten Leistungen und den täglichen bzw. wöchentlichen gewünschten Einsätzen.
Jeder Pflegedienst ist unterschiedlich teuer. Deshalb lohnt sich ein Vergleich! Ein schriftliches Angebot nach Vorgaben der Pflegeversicherung wird von uns erstellt.
Pflegesachleistung kommt zustande, wenn das Angebot passt und unsere Hilfe gewünscht ist. Dann rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung ist, dass die Pflegekasse einen Pflegegrad bewilligt hat. Der finanzielle Zuschuss berechnet sich in nach Pflegegrad 1 – 5 unterschiedlich. Sollten die Kosten der Leistung den Höchstbetrag übersteigen, ist diese Differenz selbst zu tragen.
Bei Pflegegeld zahlt die Pflegekasse dem Antragsteller monatlich einen Betrag aus. Damit die Pflege sichergestellt ist, verlangt die Krankenkasse eine regelmäßige Kontrolle durch einen Pflegedienst.
Kombinationspflege ist eine Mischung aus Sachleistung und Pflegegeld und bietet sich an, wenn z.B. der Pflegedienst die Körperpflege unterstützen soll, der Rest von anderen Personen übernommen werden kann. Dabei bekommt die Pflegeperson anteiliges Pflegegeld weiterhin ausbezahlt.
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf Betreuungsleistungen, die von der Pflegekasse mit 125 Euro monatlich übernommen werden. Eingesetzt werden kann dieser Betrag für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder für die Tagespflege. Der Betrag steht ab dem Tag der Bewilligung der pflegebedürftigen Person bis zu einem Stichtag zu, den die Krankenkasse vorgibt. Dann verfällt ein Teil des Betrags und die Ansparung beginnt von neuem. Dieser Betrag kann nur von zugelassenen Diensten abgerechnet werden.
Die Pflegekasse bezuschusst nach Antragstellung für Pflegebedürftige Möglichkeiten, den Wohnraum anzupassen. Dies sind z.B. Rollstuhlrampen, eine ebenerdige Dusche oder einen Treppenlifter.
Auch Pflegeverbrauchsmittel, wie Desinfektion oder Einmalhandschuhe, Bettunterlagen u.a., werden von den Krankenkassen monatlich bezuschusst.
Verhinderungspflege bietet Pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten ab Pflegegrad 2 für die notwendige Ersatzpflege. Die Unterstützung kann für ein paar Stunden oder bis zu 6 Wochen im Jahr vereinbart werden. Das Pflegegeld wird für diese Zeit weiterhin ausgezahlt. Wir bieten auch hierfür unsere Unterstützung an und freuen uns über Kontaktaufnahme (siehe Kontaktbutton).